Termine Steuerzahlungen:
(ohne Berücksichtigung der Schonfristen - Termin ist immer 10. (15. für die GewSt) - wenn
der 10. auf ein Wochenende fällt, dann ist der darauffolgende Montag Termin.)
Umsatzsteuer ohne Dauerfristverlängerung
- monatlich - Mai: 10.06.2022
- vierteljährlich - II. Quartal 2022: 11.07.2022
Umsatzsteuer mit Dauerfristverlängerung
- monatlich - April: 10.06.2022
- vierteljährlich - II. Quartal 2022: 10.08.2022
Lohnsteuer
Einkommensteuer
- vierteljährliche Vorauszahlung - II. Quartal 2022: 10.06.2022
Gewerbesteuer
- vierteljährliche Vorauszahlung - III. Quartal 2022: 15.08.2022