Termine Steuerzahlungen:
(ohne Berücksichtigung der Schonfristen - Termin ist immer 10. (15. für die GewSt) - wenn
der 10. auf ein Wochenende fällt, dann ist der darauffolgende Montag Termin.)
Umsatzsteuer ohne Dauerfristverlängerung
- monatlich - Januar: 10.02.2026
- vierteljährlich - I. Quartal 2026: 10.04.2026
Umsatzsteuer mit Dauerfristverlängerung
- monatlich - Dezember: 10.02.2026
- vierteljährlich - I. Quartal 2026: 11.05.2026
Lohnsteuer
Einkommensteuer
- vierteljährliche Vorauszahlung - I. Quartal 2026: 10.03.2026
Gewerbesteuer
- vierteljährliche Vorauszahlung - I. Quartal 2026: 15.02.2026