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Achtung: Kassenprüfung

VERSTÄRKT IM VISIER DER BETRIEBSPRÜFER: DIE KASSENFÜHRUNG 

Finanzamt setzt auf speziell dafür ausgebildete Betriebsprüfer, um Manipulationen aufzudecken

 

von Toni Boche

 

Die Außenprüfung belebt das lange Zeit vernachlässigte Prüfungsfeld „Aufzeichnungen von Bargeschäften mit elektronischen Kassensystemen“ derzeit neu. Das Finanzamt setzt dabei verstärkt auf speziell ausgebildete Betriebsprüfer, um Manipulationen aufzudecken. Relevant ist das Thema besonders für bargeldintensive Branchen und Gewerbe wie die Gastronomie, Apotheken, der Einzelhandel, Tankstellen, Bäcker, Fleischer, das Taxigewerbe und die Hotellerie.

Eine korrekte Kassenführung ist vielseitiger, als es zunächst den Anschein hat. Sie verlangt von allen Beteiligten rechtliche und technische Kenntnisse, die bisher teilweise nicht vorhanden waren. Nach dem Willen der Finanzverwaltung soll eine umfassende Datenspeicherung in Verbindung mit dem Datenzugriffsrecht stärker als bisher dazu beitragen, Steuerhinterziehung im Bargeldbereich zu entdecken oder zu vermeiden. Die Registrierkasse steht dabei besonders im Fokus, weil sich mit vielen Modellen spielend einfach unrichtige Einnahmeaufzeichnungen erzeugen lassen.

Schon der Bundesfinanzhof hat bemängelt, dass die gängige Praxis der Aufzeichnung von Bargeschäften mit elektronischen Kassensystemen nicht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entspricht, weil in viele dieser Systeme spurlos eingegriffen werden kann.

Alle Betriebe unterliegen sogenannten Auszeichnungspflichten. Dabei sind alle Kasseneinnahmen und Kassenausgaben täglich festzuhalten. Bei Bargeschäften sind diese vollständig und richtig, zeitgerecht und geordnet aufzuzeichnen. Buchungen und Aufzeichnungen dürfen nicht so verändert werden, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr feststellbar ist.

 

Mehr Informationen finden Sie auf Seite 4 in unserer Zeitschrift Contakt

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